Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle an Texte zum Abheben - Konstanze Vogel erteilten Aufträge werden im Rahmen der bei Vertragsschluss gültigen AGBs ausgeführt. Etwaige persönlich vereinbarten Details und Abweichungen müssen schriftlich (per Mail oder Vertrag) vorab vereinbart und gegenseitig bestätigt werden.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 20.02.2024
1. Vertragsgegenstand und Durchführung
(1) Auftragnehmerin des Vertrages ist Konstanze Vogel - Texte zum Abheben, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin (nachfolgend Auftragnehmerin genannt)
(2) Die gewünschte Tätigkeit wird schriftlich (Mail oder Vertrag als Mailanhang oder ausgedruckt) vereinbart und von beiden Vertragspartnern bestätigt.
(3) Die Auftragnehmerin ist im Rahmen des vereinbarten Zeitvolumens und der betrieblichen Gegebenheiten frei in der Wahl von Ort und Zeit ihrer Tätigkeit.
(4) Bei Bedarf und nach Vereinbarung können einzelne Beratungsschwerpunkte sowie Strategieabsprachen persönlich und in Präsenz vereinbart werden.
(5) Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist die Auftragnehmerin keinen Weisungen der Auftraggeberin unterworfen.
2. Vertragsbeginn, Dauer und Beendigung
(1) Bei Einzelaufträgen beginnt die Tätigkeit mit Abschluss des Vertrages bzw. nach Absprache und endet mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands durch die Auftragnehmerin sowie Bezahlung durch den / die Auftraggeber*in.
(2) Bei Monats - Kontingentverträgen (z. B. monatlich 10 Stunden) ist die Vertragsdauer in der Regel unbefristet. Eine Kündigung des Vertrags kann von beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen. Eine Anpassung des monatlichen Stundenkontingentes kann im Rahmen einer schriftlichen gegenseitigen Vereinbarung als Anlage zu diesem Rahmenvertrag, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, erfolgen.
(3) Bei Einmal - Kontingentverträgen (z. B. einmalig 40 Stunden) endet der Vertrag mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands durch die Auftragnehmerin sowie Bezahlung durch den / die Auftraggeber*in
(4) Bei Monats - Kontingentverträgen können einzelne Stunden (i. d. R. bis zur Höhe der monatlich vereinbarten Stunden) nach Bedarf und / oder Absprache in andere Monate vorgezogen oder übertragen werden.
(5) Bei Einmal - Kontingentverträgen werden die Stunden nach Bedarf und Absprache durch die Auftragnehmerin geleistet. Etwaige darüber hinaus geleistete Stunden werden vorab mit dem / der Auftraggeber*in abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.
(6) Eine Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Verstöße, unüberbrückbare Differenzen sowie Leistungs- oder Zahlungsverzug) ist jederzeit möglich.
3. Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis des schriftlich vereinbarten Netto - Stundensatzes.
(2) Der Netto-Stundensatz wird zzgl. 7% bzw. 19 % USt. in Rechnung gestellt.
(3) Journalistische Texte werden grundsätzlich mit (Stand Februar 2024) 7 % USt. und alle anderen Texte und Dienstleistungen mit (Stand Februar 2024) 19 % besteuert.
(4) Umsatzsteueränderungen im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) werden 1:1 in die Rechnungsstellung übernommen.
(5) Einzelaufträge bis zu einem Auftragswert von 500,- € netto werden nachträglich in Rechnung gestellt. Aufträge insbesondere von Neukunden*innen mit einem Auftragswert von über 500 € werden nach schriftlicher Vereinbarung vorab oder in Teilbeträgen / Abschlägen in Rechnung gestellt.
(6) Monats-Kontingentverträge werden einmal im Monat nachträglich in Rechnung gestellt.
(7) Einmal-Kontingentverträge werden nach Vertragsschluss einmalig im Voraus in Rechnung gestellt.
(8) Alle nachträglich in Rechnung gestellten Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und müssen spätestens innerhalb von 7 Wochentagen bei der Auftragnehmerin eingegangen sein.
(9) Alle im Voraus gestellten Rechnungen /Anzahlungen sind innerhalb von maximal 14 Tagen zahlbar und stellen die Voraussetzung für den Leistungsbeginn der Auftragnehmerin dar.
(10) Die Auftragnehmerin ist für die Versteuerung und Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.
(11) Etwaige Anpassungen des Stundensatzes (bei Monats-Kontingentverträgen) muss die Auftragnehmerin mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich ankündigen.
4. Verhinderung
(1) Die Auftragnehmerin wird ihre Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen der Auftraggeberin unverzüglich mitteilen, sofern die vertraglich vereinbarten Modalitäten dadurch beeinträchtigt werden.
(2) Vertraglich vereinbarte Stunden können nach Absprache vorgezogen oder nachgeholt werden.
(3) Sollte höhere Gewalt eintreten (Naturkatastrophen, Krieg etc.), sind beide Parteien für die Zeit der Unterbrechung von ihren Pflichten des Vertrages freigesprochen.
5. Sonstige Tätigkeiten
(1) Der Auftragnehmerin steht es frei, für andere Auftraggeber*innen tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf es hierfür nicht.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten Texte und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den / die Auftraggeber*in bestimmt.
(2) Die Auftragnehmerin überträgt der / dem Auftraggeber*in die ausschließlichen Nutzungsrechte.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
(4) Die Übertragung dieser Rechte ist durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.
(5) Das Urheberrecht bleibt davon unberührt.
(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt alle Texte, Designs und Webseiten als Referenz zu verwenden und den / die Auftraggeber*in als Kunden*in zu nennen.
(7) Wenn schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, ist die Auftragnehmerin bei neu erstellten Webseiten berechtigt, sich selbst als Webdesignerin zu nennen bzw. ihren Firmennamen im Footer zu hinterlegen .
7. Haftung, Abnahme und Änderung der Texte
(1) Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Texten, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
(3) Die Auftragnehmerin räumt dem / der Auftraggeber*in ein eigenständiges Änderungsrecht der Texte ein, sofern kein*e Autor*in unter den veröffentlichten Texten genannt wird.
(4) Soll ein von der Auftragnehmerin verfasster (insbesondere journalistischer) Text unter einem anderen Namen als dem der Auftragnehmerin und Autorin veröffentlicht werden (Ghostwriting), wird dem / der Autraggeber*in ein Aufschlag in Höhe von 50 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
(4) Abgelieferte Aufträge und Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Auftraggeberin sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 7 Tagen als freigegeben. Für alle anfallenden Änderungen und Nachbesserungen, gilt weiterhin die vereinbarte Vergütung sowie die Bestimmungen aus Punkt 3. dieser AGBs.
8. Verschwiegenheitsklausel
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihr bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des / der Auftraggebers*in auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren.
9. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages oder dieser AGBs bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung.
(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Texte zum Abheben
Konstanze Vogel